- Eigenleistungen
- Begriff der handelsbilanziellen ⇡ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); umfasst alle selbst hergestellten Leistungen. Zu unterscheiden: (1) Nicht aktivierbare E., z.B. selbst ausgeführte Reparaturen, aber auch ⇡ immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; (2) aktivierungspflichtige E., das sind spätere Marktleistungen (Halb- und Fertigfabrikate) oder primär innerbetrieblich zu nutzende, materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (⇡ innerbetriebliche Leistungen), die bei Anwendung des ⇡ Gesamtkostenverfahrens in der Gewinn- und Verlustrechnung als „andere aktivierte Eigenleistungen“, einem Teil der Gesamterträge des Betriebes (Gesamtleistung), auszuweisen sind.
Lexikon der Economics. 2013.