Eigenleistungen

Eigenleistungen
Begriff der handelsbilanziellen  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); umfasst alle selbst hergestellten Leistungen. Zu unterscheiden: (1) Nicht aktivierbare E., z.B. selbst ausgeführte Reparaturen, aber auch  immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; (2) aktivierungspflichtige E., das sind spätere Marktleistungen (Halb- und Fertigfabrikate) oder primär innerbetrieblich zu nutzende, materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ( innerbetriebliche Leistungen), die bei Anwendung des  Gesamtkostenverfahrens in der Gewinn- und Verlustrechnung als „andere aktivierte Eigenleistungen“, einem Teil der Gesamterträge des Betriebes (Gesamtleistung), auszuweisen sind.

Lexikon der Economics. 2013.

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